Seiten-Suche abschicken
Menü schließen
Bitte geben Sie Schlagworte und KEINE vollständigen Sätze ein, da die Suchfunktion ansonsten jedes einzelne Wort suchen würde.
Bitte geben Sie Ihren gewünschten Suchbegriff ein. Nach der Eingabe von drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge zu Ihrem Suchbegriff. Sie können das Ergebnis durch die Eingabe weiterer Buchstaben erweitern. Bei Auswahl eines Suchbegriffs innerhalb der Liste wird Ihnen auf der rechten Seite eine Voransicht angezeigt. Mit Return oder Klick auf die Lupe wechseln Sie zur Suchergebnisseite.
Website wird automatisch übersetzt. / Website is automatically translated.
Die Gereutertalstraße in Reichenbach ist an Fronleichnam während des Gottesdienstes am Lindenplatz und der anschließenden Prozession gesperrt.
Am Donnerstag, 04. Juni 2026, findet bei guter Witterung in Reichenbach der Fronleichnamsgottesdienst auf dem Lindenplatz mit anschließender Prozession durch die Gereutertalstraße statt. Die Gereutertalstraße wird deshalb während der Veranstaltungsdauer von ca. 09:00 bis ca. 11:30 Uhr im Streckenabschnitt zwischen der Reichenbacher Hauptstraße und der Burgstraße/ Langeckstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Vermehrt sind in der letzten Zeit Hinweise bei der Ortsverwaltung eingegangen, dass Hundebesitzer ihren Hund in den Wassertretbecken im Schindel baden lassen.
Hunde dürfen in das Wassertretbecken jedoch aus hygienischen Gründen nicht hinein.
Trotz Verbotsschildern kommt es immer wieder zu Verstößen. Manche Halter lassen ihre Hunde auch frei laufen, wenn sie an dem Becken vorbeikommen. Je nach Rasse kann es dann schnell gehen, wenn das Tier Wasser wittert und sich abkühlen möchte.
Laut der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde sind Hunde in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tier schädigen, gefährden, belästigen oder unzumutbar ängstigen.
Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen sind von den Hundeführern unverzüglich zu beseitigen.
Ordnungswidrigkeiten können nach der Polizeiverordnung mit einer Geldbuße geahndet werden.