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Am Sonntag, 15. Februar 2026, findet in unserem Stadtteil der diesjährige Fastnachtsumzug statt.
Das Ordnungsamt der Stadt Lahr/Schwarzwald hat im Einvernehmen mit der Polizei, dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr und der Ortsverwaltung folgende absoluten Halteverbote und verkehrslenkenden Maßnahmen angeordnet:
1. Absolutes Halteverbot
Für die genannten Straßenzüge wird für die Umzugsaufstellung, Umzugsstrecke und Umleitungsstrecke am Sonntag, 15. Februar 2026, ab 08:00 Uhr beidseitiges
ABSOLUTES HALTEVERBOT
angeordnet, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
Umzugsaufstellung:
Parkplatz Geroldseckerhalle, Sportplatzstraße
Umzugsstrecken:
Reichenbacher Hauptstraße, Alte Landstraße
Der gesamte Parkplatz in der Sportplatzstraße (unterhalb Spielplatzes) ist ebenfalls gesperrt, da dort die Umzugsaufstellung stattfindet.
Umleitungsstrecke:
Für die beiden unter Punkt 2 beschriebenen Umleitungsstrecken wird für Sonntag, 15. Februar 2026, ab 08:00 Uhr, ebenfalls auf den gesamten Strecken beidseitiges ABSOLUTES HALTEVERBOT angeordnet.
2. Verkehrsumleitung: Einbahnverkehr
Es werden folgende Umleitungsstrecken angeordnet, die beide ausgeschildert sind.
a) Fahrtrichtung von Lahr nach Seelbach bzw. Biberach:
Die B 415 wird zwischen Kuhbach und Reichenbach ab der Einfahrt zum Sägewerk Benz für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ab der Einfahrt zum Sägewerk Benz besteht für PKW (ohne Hänger) und Zweiräder die Umfahrungsmöglichkeit durch das Rückhaltebecken – Schindelstraße (vorbei an der Hammerschmiede) – Radweg – Hexenmatt – B 415.
Für die Umfahrung wird eine EINBAHNREGELUNG in West-Ost-Richtung mit beidseitigem absolutem Halteverbot (ab Sonntag, 15. Februar 2026, 08:00 Uhr) angeordnet. Diese Einbahnregelung gilt auch für Radfahrer!
Es wird schon heute darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, welche in dieser Umfahrungsmöglichkeit abgestellt werden, sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden müssen, da sonst die Umleitung nicht mehr gewährleistet ist.
Für Wohnmobile und Busse ist nur eine Umfahrung über Ettenheim – Streitberg – Schuttertal – Seelbach bzw. Offenburg – Biberach – Schönberg – Seelbach – Schuttertal möglich.
b) Fahrtrichtung Seelbach bzw. Biberach nach Lahr:
Für PKW (ohne Hänger) und Zweiräder besteht die Möglichkeit der Umfahrung über die Burgstraße bis Einmündung Gereutertalstraße, Gereutertalstraße bis Wittumstraße, Wittumstraße ab Gereutertalstraße bis Einmündung Holunderstraße, Holunder-, Alemannen-, Franken- und Giesenstraße zur B 415.
Während der Sperrung der B 415 wird eine EINBAHNREGELUNG in Ost-West-Richtung angeordnet. Diese Beschilderung hat ab Sonntagvormittag, 08:00 Uhr, Gültigkeit.
Die Einbahnregelung wird mit der Sperrung der B 415 in Kraft treten.
Für Busse ist eine Umfahrung nur über Offenburg – Biberach – Schönberg – Seelbach – Schuttertal – Streitberg – Ettenheim, bzw. Ettenheim – Streitberg – Schuttertal – Seelbach – Schönberg – Offenburg – Lahr/Schw. möglich.
3. Weitere Hinweise
Die angeordneten Halteverbote und sonstigen verkehrslenkenden Maßnahmen werden am Sonntag bzw. am Montag entfernt.
Wir bitten und hoffen schon heute auf Ihr Verständnis für diese unumgänglichen verkehrslenkenden Maßnahmen. Informieren Sie bitte rechtzeitig auch die Mitbewohner in Ihrem Haus.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Abfälle und Essensreste nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen.
Abfälle in der Kanalisation, besonders Essensreste, locken Ratten an und fördern ihre Vermehrung, da die Kanalisation Nahrung und Unterschlupf bietet.
Um Rattenbefall zu verhindern, sollten alle Abfälle (auch Speisereste) fest verschlossen in Tonnen entsorgt, niemals über die Toilette gespült werden, und Komposter sowie Tierfutterplätze rattensicher gestaltet werden; undichte Rohre und offene Zugänge zum Haus müssen repariert werden
Was Sie in der Kanalisation verhindern müssen:
Wenn Sie Ratten sehen:
Maßnahmen:
Mit der aktiven Bekämpfung von Ratten hat die Stadt Lahr die Firma Förster beauftragt. Aktuell sind 4 Köderboxen in der Kanalisation aufgestellt. Darüber hinaus wird mit einem Monitoring die Kanalisation überwacht.
Unterstützen sie uns bei der aktiven Eindämmung indem sie keine Abfälle bzw. Essensreste über die Toilette entsorgen. Wenig Nahrung, wenig Population.
Vermehrt sind in der letzten Zeit Hinweise bei der Ortsverwaltung eingegangen, dass Hundebesitzer ihren Hund in den Wassertretbecken im Schindel baden lassen.
Hunde dürfen in das Wassertretbecken jedoch aus hygienischen Gründen nicht hinein.
Trotz Verbotsschildern kommt es immer wieder zu Verstößen. Manche Halter lassen ihre Hunde auch frei laufen, wenn sie an dem Becken vorbeikommen. Je nach Rasse kann es dann schnell gehen, wenn das Tier Wasser wittert und sich abkühlen möchte.
Laut der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde sind Hunde in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tier schädigen, gefährden, belästigen oder unzumutbar ängstigen.
Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen sind von den Hundeführern unverzüglich zu beseitigen.
Ordnungswidrigkeiten können nach der Polizeiverordnung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Umsetzung der Blühflächen
In Abstimmung mit der Ortsverwaltung Reichenbach wurden im Gemeindegebiet mehrere Blühwiesen angelegt, um vorhandene Grün- und Brachflächen optisch aufzuwerten und gleichzeitig etwas für den Schutz der heimischen Insektenwelt zu tun.
So wurden in der Adlerstraße (160 Quadratmeter), Josef-Faber-Straße (190 Quadratmeter), Burgstraße (120 Quadratmeter) und hinter der Grundschule Reichenbach (250 Quadratmeter) Blühflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 720 Quadratmeter angelegt. Dazu wurde zunächst im Herbst 2021 die Grasnarbe abgeschält und eine große Menge Sand aufgebracht, um den Boden aufzulockern und abzumagern. Anschließend wurden die Flächen gefräst und für die Ansaat vorbereitet. Diese erfolgte im Frühjahr 2022.
Das verwendete Saatgut der Firma Nova-Flore ist eine ausdauernde Blumenmischung, die ca. 60 Zentimeter hoch wächst und einen hohen Anteil an Mehrjährigen Pflanzen beinhaltet. Insgesamt sind 34 Pflanzen enthalten darunter Hornveilchen, Staudenlein, Ringelblumen, Margerite, Seifenkraut und Oregano. Die Blütezeit ist von Mai bis Oktober. Nach der Blüte und Versamung der Pflanzen im Herbst erfolgt ein einmaliger Rückschnitt.
Was können wir alle für Bienen und Insekten tun?
Nicht nur die Stadt kann etwas tun – wir alle können einen kleinen aber wichtigen Beitrag leisten. So können zum Beispiel ungenutzte Wege, Rasen- und Schotterflächen in (Blüh)Wiesenflächen umgewandelt werden.
Das schafft neben einer ansprechenden Optik Lebensraum und Nahrung für Schmetterlinge, Bienen und eine Vielzahl anderer Insekten und Kleintiere. Mit schmetterlings- und bienenfreundlichem Blumenschmuck kann selbst ein kleiner Balkonkasten dazu beitragen, dass Insekten sich wohlfühlen. Neben Ringelblumen, Kornblumen, Mohn und Sonnenblume sind auch Kräuterbeete mit Rosmarin, Salbei und Dill gerne gesehen.
Weniger Pflege ist dabei mehr: Die Blumenwiesen müssen nicht wie Rasen häufig gemäht werden, um ein ansprechendes Bild zu erhalten, sondern passen sich in ihrer Zusammensetzung dem jeweiligen Standort an. Wenn sie einmal etabliert sind, genügt pro Jahr ein einmaliger Rückschnitt.